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Stadt Sankt Augustin erlässt Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und OGS im Januar 2021
Die Sankt Augustiner Eltern, die vom landesweiten eingeschränkten Pandemiebetrieb für die Kindertagesbetreuung und die offene Ganztagsschule (OGS) betroffen sind, brauchen für den Monat Januar 2021 keine Elternbeiträge zu bezahlen.
Entrichtung des Essensgeldes
Für die Kinder in den städtischen Kindertagesstätten, die aufgrund des eingeschränkten Pandemiebetriebes dort nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen können, brauchen die Eltern im Monat Januar und im Monat Februar 2021 kein Essensgeld nach der städtischen Essensgeldsatzung zu bezahlen. Die bei der Stadtkasse der Stadt Sankt Augustin eingegangenen Zahlungen für das Essensgeld im Monat Januar 2021 werden zurückerstattet. Für den Monat Februar 2021 werden die Lastschriftmandate für das Essensgeld ausgesetzt. Für diejenigen Kinder, die an der Mittagsverpflegung im eingeschränkten Pandemiebetrieb in den städtischen Kitas teilnehmen, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Heranziehung zum Essensgeld für Januar und Februar 2021.
Die Stadt Sankt Augustin setzt mit dieser Handhabung ihr Ziel um, die Eltern unbürokratisch von den Elternbeiträgen für die Betreuung und Verpflegung für die Zeit zu befreien, in denen ihre Kinder wegen der Krisensituation nicht oder nur eingeschränkt in die Kita, Tagespflegestelle oder OGS gehen können.
Handhabung bei den freien Trägern
Hinsichtlich des Essengeldes für Kinder, die sich im eingeschränkten Pandemiebetrieb (Kita und OGS) eines freien Trägers oder einer Tagespflegeperson befinden und dort ihr Mittagessen erhalten, wird empfohlen, die Details unmittelbar mit dem jeweiligen freien Träger bzw. der Tagespflegeperson zu klären. Auch hier gilt der Grundsatz, dass es sich bei dem Essen um ein Leistungs-/Gegenverhältnis handelt und insofern für die Eltern keine rechtliche Verpflichtung besteht, dass Essensgeld für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen.
11. Januar 2021