Ihr Kontakt
Formulare
Weitere Angebote
Gewerbe: Reisegewerbekarte
Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.
Dies ist der Fall, wenn Sie
- gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag
- außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben
- Waren oder Leistungen selbständig oder unselbständig feilbieten
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Antragsformular
- Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Führungszeugnis Belegart O für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
- aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
- Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Siegburg
- ggfls. Gesundheitszeugnis, sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird (Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises)
Entstehen mir Kosten?
Unbefristete Reisegewerbekarte 300 Euro
Befristete Reisegewerbekarte 180 Euro
Die Verwaltungsgebühr ist bei Empfang der Reisegewerbekarte in bar zu zahlen.
Muss ich Fristen beachten?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Weitere Informationen
Die Reisegewerbekarte wird im Regelfall unbefristet ausgestellt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 55 ff der Gewerbeordnung