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Denkmalschutz und Denkmalpflege
In Nordrhein-Westfalen sind die Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege ortsnah den Gemeinden zugeordnet. Dementsprechend verfügt die Stadt Sankt Augustin über eine eigene Untere Denkmalbehörde. Organisatorisch ist die Untere Denkmalbehörde der Stadtplanung zugeordnet, da Denkmalschutz und Denkmalpflege auch immer Einfluss auf die Überlegungen zur städtbaulichen Entwicklung der Stadt haben.
Die Untere Denkmalbehörde ist als Sonderordnungsbehörde angelegt, das heißt, sie prüft unter anderem die Denkmalwürdigkeit von Projekten, führt formelle Unterschutzstellungsverfahren durch, berät Denkmaleigentümer und erteilt Genehmigungen, fördert Bau- und Erhaltungsmaßnahmen und stellt Steuerbescheinigungen aus.
Im Wechselspiel der öffentlichen und privaten Interessen versteht sich die Untere Denkmalbehörde der Stadt Sankt Augustin in denkmalpflegerischen Fragen in erster Linie als Dienstleister und Berater der Bürger Sankt Augustins. Fachlich unterstützt wird sie bei dieser Arbeit durch den Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Abtei Brauweiler in Pulheim.