
18 Juni Betreiber für das Haus Menden gesucht
Ab dem 1. Januar 2026 sucht die Stadt Sankt Augustin einen ortsansässigen Verein, der den Betrieb des Haus Menden als Veranstaltungsstätte in Eigenregie übernimmt.
Die Stadt Sankt Augustin sucht für die zukünftige Nutzung des Haus Menden einen Betreiber. Das traditionsreiche Gebäude soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft an einen örtlichen Verein zur eigenverantwortlichen Nutzung überlassen werden. Nachdem die Kleinkunstveranstaltungen nach Ende der Spielzeit 2024/25 im Haus Menden auslaufen, bietet sich für Vereine vor Ort die Chance, das Haus Menden als Bürgerhaus und Veranstaltungsstätte weiterzuführen. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt in Menden zu erhalten und neue Nutzungsmöglichkeiten – etwa für Beerdigungskaffees oder Vereinsveranstaltungen – zu schaffen.
Diese Rahmenbedingungen gibt es für Vertragsverhandlungen mit interessierten Vereinen:
– Miete/Pacht: 1 Euro monatlich.
– Vertragsdauer: 2 Jahre, mit Verlängerungsoption nach Evaluation nach 18 Monaten.
– Laufende Betriebskosten werden durch den Verein mindestens anteilig übernommen.
– Kleinere Reparaturen bis zu einer jährlichen Höchstsumme übernimmt der Verein, ebenso wie Schönheitsrenovierungen und Reparaturen an der Einrichtung in voller Höhe.
– Der Verein übernimmt das vorher festgelegte Mobiliar und weitere Einrichtungsgegenstände.
– „Dach und Fach“ bleiben bei der Stadt; der Verein beteiligt sich an den Kosten für Instandhaltung und Sanierung mit 10 % der Gewinne aus der Vermietung des Haus Menden.
– Der Verein betreibt das Haus Menden als Veranstaltungsstätte in eigener Verantwortung, übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und ist Betreiber im Sinne der Sonderbauverordnung.
– Die Einnahmen aus der Vermietung stehen dem Verein zu.
– Die Bewirtung im Rahmen von Veranstaltungen oder geschlossenen Gesellschaften ist gestattet. Die Einrichtung eines Gastronomiebetriebs ist nicht gestattet.
– Die Verein orientiert sich bei der Überlassung der Räume an Sankt Augustiner Vereine an der Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt.
Der Verein verpflichtet sich,
– das Haus Menden als Bürgerhaus zu betreiben
– die bisherigen Nutzungen durch Sankt Augustiner Vereine sicherzustellen
– zu einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung an die Stadt z.B. für Musikschulnutzungen, Wahlbüro, Bürgerinformationsveranstaltungen, Veranstaltungen des Ortsvorstehers, verwaltungsinterne Veranstaltungen
Interessierte örtliche Vereine sind aufgerufen, ihr Interesse an der Übernahme und dem Betrieb des Haus Menden bis zum 4. Juli 2025 schriftlich der Stadt Sankt Augustin mitzuteilen. Es wird gleichzeitig um Vorlage des geplanten Betriebs- und ggf. Veranstaltungskonzeptes unter Berücksichtigung der genannten Eckpunkte gebeten. Nach Abschluss des Bewerbungszeitraumes werden mit ausgewählten Vereinen Verhandlungen auf Grundlage der genannten Rahmenbedingungen aufgenommen. Die Bewerbung kann ab sofort beim Fachbereich Bildung, Sport und Kultur, Herrn Schmitt, 02241 243-222, peter.schmitt@sankt-augustin.de, erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, das Haus Menden zu besichtigen.