11 Dez. Bestandspflege und Entwicklung im Niederpleiser Stadtwald
Am westlichen Rand des Stadtwaldes von Sankt Augustin in Niederpleis wird in dieser Woche eine Bestandspflege- und Entwicklungsmaßnahme durchgeführt.
Im Sinne einer naturgemäßen Waldentwicklung und -pflege im Stadtwald hat die Stadt Sankt Augustin in den betreffenden Beständen bereits vor mehreren Jahrzehnten begonnen, die Kiefern-Reinbestände mit Rotbuchen zu unterpflanzen, um langfristig die laubholzreichen Mischbestände zu stärken. Zusätzlich haben sich Eichen, Linden und Birken unter den Kiefern angesamt und bereichern das Artenspektrum des Bestandes.
Ziel der anstehenden Maßnahme ist es, das Kronendach der Kiefern feinfühlig soweit zu öffnen, dass der Baumnachwuchs genügend Licht für sein Wachstum und die weitere Entwicklung erhält. Der Eingriff in den Bestand ist somit ein weiterer Schritt zur Umwandlung des Kiefern-Monobestandes in einen mehrschichtigen, naturnahen Wald. Im Bereich des Schützenweges an der Turnhalle müssen im Rahmen der Sanierung des Straßenabschnittes und des Kanals zusätzlich einige von der Baumaßnahme betroffenen Kiefern gefällt werden.
Um die Maßnahme möglichst schonend durchzuführen, werden die Bäume „manuell“ von Waldarbeitern gefällt. Für größtmögliche Sicherheit bei der Arbeit wird auch eine Forstmaschine mit Kran und Seilwinde zum Einsatz kommen, um gefährliche oder hängengebliebene Bäume gezielt und schadensfrei zu Fall zu bringen. Mit dieser Maschine wird auch der Holztransport an den Weg durchgeführt.
Das Holz kann als wertvoller, nachwachsender Rohstoff CO2-neutral bereitgestellt und vermarktet werden. Um eine möglichst langfristige Speicherung des im Holz gebundenen Kohlenstoffs zu ermöglichen, wird es überwiegend in einem nahegelegenen Sägewerk eingeschnitten, um als Konstruktions- oder Möbelholz eine hochwertige Verwendung zu finden.
Die Forstverwaltung und die Stadt Sankt Augustin bitten um Verständnis, dass die betroffenen Wegeabschnitte während der Maßnahme aus Sicherheitsgründen gesperrt sind. Darüber hinaus ist ein Betreten der Flächen während der Arbeiten gemäß des Landeswaldgesetzes aus diesen Gründen verboten.