
26 Sep. Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die Ortsmitte Menden
Im Auftrag der Stadt Sankt Augustin startet das Planungsbüro Dr. Jansen ab Oktober 2025 vor Ort mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortsmitte Menden, deren Durchführung am 18.04.2024 vom Rat der Stadt Sankt Augustin beschlossen wurde. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen soll überprüft werden, ob und welche städtebaulichen Missstände im Untersuchungsgebiet vorliegen und ob die städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß § 136 BauGB das geeignete städtebauliche Instrument zur Behebung möglicher Missstände ist.
Bei der Bewertung städtebaulicher Missstände wird grundsätzlich zwischen zwei Grundfällen unterschieden: Der eine Grundtatbestand der Sanierung besteht in ungesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen (Substanzmängel). Den anderen Tatbestand beschreibt das Gesetz allgemein dadurch, dass ein Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder seiner sonstigen Beschaffenheit in der Erfüllung der Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen (Funktionsmängel), erheblich beeinträchtigt ist.
Bei Ortsbegehungen wird durch das Planungsbüro ab Oktober 2025 von außen der Zustand von Fenstern, Türen, Fassaden und Dächern aufgenommen, darauf aufbauend wird eine Bauzustandskartierung erstellt. Hierbei werden sämtliche Gebäude im Untersuchungsgebiet begutachtet.
Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (UStA) berichtet werden.