Beginn der Befragung für den qualifizierten Mietspiegel für Sankt Augustin

In den kommenden Tagen erhalten ungefähr 4.000 Mieterinnen und Mieter Post von der Stadt Sankt Augustin. Es wird zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung aufgerufen. Die Teilnahme an der Befragung ist durch das seit Juli 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Für die Teilnahme ist bis zum 12. Mai 2023 Zeit. Die Stadt Sankt Augustin lässt erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Dazu wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

„Durch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger haben wir gemeinsam die Möglichkeit, den Wohnungsmarkt in Sankt Augustin übersichtlicher zu gestalten. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz und dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen. Er ist daher von großer praktischer Bedeutung für beide Mietparteien und schafft Rechtssicherheit. Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mitwirkung“, sagt Bürgermeister Max Leitterstorf.

Die Erstellung des Mietspiegels erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. sowie dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e.V., die die Erhebung ausdrücklich unterstützen. „Der qualifizierte Mietspiegel definiert verbindliche Mietpreisgrenzen und ist damit zukünftig ein wesentlicher Baustein für die Befriedung des Mietwohnungsmarkts in Sankt Augustin,“ ist Peter Kox, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. überzeugt. Markus Gelderblom , Hauptgeschäftsführer des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. ergänzt: „Wir freuen uns, im Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Sankt Augustin mitwirken zu dürfen. Ein gut gemachter Mietspiegel führt zur mehr Markttransparenz und seine Befriedungsfunktion ist wichtig für alle Beteiligten.“

Abgefragt werden neben Angaben zur Miete auch die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Es wird einerseits die Möglichkeit geben, die Fragen online zu beantworten. Alternativ wird dem Anschreiben ein Papierfragebogen mit kostenfreiem Rückumschlag beiliegen. Im Anschluss an die Befragung der Mieterinnen und Mieter werden die zugehörigen Vermieterinnen und Vermieter gebeten, unter anderem Auskunft über durchgeführte Modernisierungen und die Energetik der Wohnungen zu geben. Die Befragung der Vermieterinnen und Vermieter beginnt voraussichtlich im Juli 2023. Der Mietspiegel für Sankt Augustin soll Anfang des Jahres 2024 in Kraft treten.

Bürgerinnen und Bürger können sich für Fragen zu der Befragung sich direkt an das ALP Institut unter 02241/243-830 oder per E-Mail an mieten@alp-institut.de wenden. Für allgemeine Rückfragen zum Mietspiegel steht der Fachbereich Soziales und Wohnen, Frau Hülse, mietspiegel@sankt-augustin.de, 02241/243-333, zur Verfügung.