
26 März „Bau-Turbo“ in Sankt Augustin – Leitlinien beschlossen
In seiner Sitzung am 24.03.2026 hat der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Sankt Augustin die „Sankt Augustiner Leitlinie zur Anwendung des Bau-Turbos“ beschlossen. Potenzielle Antragstellende sind gemäß dieser Leitlinien verpflichtet, vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Stadtverwaltung zu führen. In diesem Zusammenhang wird abgestimmt, welche Prüf- und Beteiligungsschritte Voraussetzung für eine mögliche Zustimmung der Stadt für das Bauvorhaben sind.
Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Bundestag im Herbst 2025 neue Instrumente eingeführt, um Wohnbauvorhaben schneller planen und genehmigen zu können. Umgangssprachlich werden die neuen Regelungen auch als „Bau-Turbo“ bezeichnet. Vereinfacht gesagt geht es bei dieser Gesetzesänderung darum, dass Vorhaben des Wohnungsbaus theoretisch auch dann genehmigt werden können, wenn Sie von geltenden Bebauungsplänen abweichen, sich nicht in die nähere bauliche Umgebung gem. § 34 BauGB einfügen oder gegen weitere Vorgaben des Planungsrechts verstoßen. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht jedoch nicht.
Bürgermeister Max Leitterstorf betont: „Der von der Bundesregierung beschlossene „Bau-Turbo“ ist ein wichtiges Instrument, um benötigten Wohnraum zu schaffen und beim Bauen auf die herausfordernde gesamtwirtschaftliche Lage zu reagieren. Gleichzeitig darf er nicht dazu führen, dass die Stadt die Kontrolle über ihre Planung verliert, denn Wohnraum muss mit Qualität, Rücksicht auf Nachbarn und einem stimmigen Ortsbild entstehen. Mit den vom Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss beschlossenen Leitlinien geben wir potenziellen Bauherrn transparente Informationen an die Hand, wie wir in Sankt Augustin mit dem „Bau-Turbo“ umgehen wollen.“
Fragen zum Bau-Turbo und zu den Leitlinien können gerichtet werden an bauplanungsrecht@sankt-augustin.de.
Die Leitlinie zur Anwendung des Bau-Turbos finden Sie hier.