Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anzumieten. Er wird grundsätzlich allgemein für eine noch unbestimmte Wohnung ausgestellt. Mit der Ausstellung des WBS erhalten Wohnungssuchende also noch keine Wohnung, sondern lediglich eine Bescheinigung, mit der sie sich selbst eine öffentlich geförderte Wohnung suchen können.
Es handelt sich somit bei der Ausstellung eines WBS um keine Maklertätigkeit der Stadt Sankt Augustin, sondern um eine Anleitung zur Eigeninitiative bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Der WBS berechtigt zur Anmietung von öffentlich geförderten Wohnungen im ganzen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Da bestehende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen, wird bei jedem Antrag eine Einkommensberechnung durchgeführt. Maßgebendes Einkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Kinderbetreuungskosten.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur volljährige Wohnungssuchende. Nicht antragsberechtigt sind Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte und deren Familienangehörige.
Welche Unterlagen benötige ich?
Neben dem Antragsformular "Wohnberechtigungsschein" werden unterschiedliche Nachweise benötigt. In jedem Fall benötigt werden Einkommensnachweise:
- Vom Arbeitgeber/Von der Arbeitgeberin ausgefüllte "Einkommenserklärung für öffentlich geförderte Wohnungen" (siehe rechte Spalte "Formulare")
- Alternativ: Bescheide über ALG I, ALG II, Rente, Krankengeld, Grundsicherung, Unterhalt, etc.
- Bei Selbständigkeit: Einkommensteuerbescheid/Vorauszahlungsbescheid aus dem Vorjahr
- Bei ausländischen Antragstellenden werden die Aufenthaltstitel aller zum Haushalt gehörenden Personen benötigt. Diese müssen noch mindestens 1 Jahr
- Gültig sein, oder für den Fall, dass die Aufenthaltserlaubnisse nicht mehr mindestens 1 Jahr gültig sind, muss die zuständige Ausländerbehörde
- Bescheinigen, dass gegen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse keine ausländerrechtlichen Bedenken bestehen.
- Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit ihre persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise:
• Kinderbetreuungskosten
• Besuchsrecht von Kindern
• Berufliche Ausbildung/Studium
• Schwerbehinderung
• Pflegegrad
• Schwangerschaft
• Kündigung der jetzigen Wohnung
Entstehen mir Kosten?
Für den Wohnberechtigungsschein ist eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten. Personen, die Leistungen des Jobcenters und der Grundsicherung empfangen, sind von der Gebühr befreit.
Muss ich Fristen beachten?
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Der WBS berechtigt zur Anmietung von öffentlich geförderten Wohnungen im ganzen Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Formulare
Wohnberechtigungsschein Antrag (Druckversion)
Einkommenserklärung für öffentlich geförderte Wohnungen (Druckversion)
Einkommenserklärung für öffentlich geförderte Wohnungen (Online-Version)
Hinweise zur Einkommenserklärung für öffentlich geförderte Wohnungen (Druckversion)