Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Vor Antritt einer Berufsausbildung werden Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) gesundheitlich untersucht. Durch die Vorlage eines Untersuchungsberechtigungsscheins ist diese gesundheitliche Untersuchung für den Jugendlichen kostenlos. Untersuchungsberechtigungsscheine können von den Jugendlichen selbst oder von den Sorgeberechtigten beantragt werden.
Voraussetzungen
Der Bürgerservice kann Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche unter 18 Jahren ausstellen, wenn
- der Hauptwohnsitz des Jugendlichen in Sankt Augustin ist
- der Wohnsitz im Ausland, aber der Beschäftigungsort in Sankt Augustin ist
Arten
- Erstuntersuchungen: Arbeitsbeginn innerhalb der kommenden 14 Monate
- Nachuntersuchungen: Innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres
- Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz oder Bergämter
Welche Unterlagen benötige ich?
gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) oder Geburtsurkunde
Entstehen mir Kosten?
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Formulare
Untersuchungsberechtigungsschein - Antrag (EGOV)