Anliegen

Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

 

Vor Antritt einer Berufsausbildung werden Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) gesundheitlich untersucht. Durch die Vorlage eines Untersuchungsberechtigungsscheins ist diese gesundheitliche Untersuchung für den Jugendlichen kostenlos. Untersuchungsberechtigungsscheine können von den Jugendlichen selbst oder von den Sorgeberechtigten beantragt werden.

 

Voraussetzungen

Der Bürgerservice kann Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche unter 18 Jahren ausstellen, wenn

  • der Hauptwohnsitz des Jugendlichen in Sankt Augustin ist
  • der Wohnsitz im Ausland, aber der Beschäftigungsort in Sankt Augustin ist

 

Arten

  • Erstuntersuchungen: Arbeitsbeginn innerhalb der kommenden 14 Monate
  • Nachuntersuchungen: Innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres
  • Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz oder Bergämter

 

Welche Unterlagen benötige ich?

gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) oder Geburtsurkunde

 

Entstehen mir Kosten?

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

 

Formulare

Untersuchungsberechtigungsschein - Antrag (EGOV)

 

Kontaktinformation

Ansprechpartner
Zip/Post Code
Bürgerservice