Regenwassergebühr
Niederschlagswassergebühr
Für das Einleiten des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers in die Kanalisation ist gemäß der Satzung über die Entwässerungsgebühren der Stadt Sankt Augustin eine Niederschlagswassergebühr zu entrichten. Die zu zahlende Gebühr richtet sich nach der Größe der auf dem Grundstück vorhandenen befestigten Flächen. Regenwasser, welches zur Versickerung gebracht oder anderweitig auf dem Grundstück genutzt wird (ohne angeschlossenen Überlauf an die Kanalisation), ist von der Niederschlagswassergebühr ausgenommen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Einen Erhebungsbogen (mit Erklärungen und Tipps zum Ausfüllen) zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr finden Sie auf dieser Seite unter Fomulare.
Muss ich Fristen beachten?
Die Änderung und Herstellung der befestigten Flächen (z. B. Befestigung der Zufahrt, Stellplatz, Hauszugang, Terrasse) ist innerhalb eines Monats nach Fertigstellung dem Fachbereich Tiefbau, in Form des ausgefüllten Erhebungsbogens, mitzuteilen.
Formulare
Niederschlagswassergebühr - Erhebungsbogen (Druckversion)
Ihre Ansprechpersonen:
Michael Flory
Tel.: 02241/243-245
E-Mail: Michael.Flory@sankt-augustin.de
Gitta Schwamborn
Tel.: 02241/243-500
E-Mail: Gitta.Schwamborn@sankt-augustin.de