Melderegisterbescheinigung
Bescheinigungen aus dem Melderegister
Auf Anfrage können Sie beim Bürgerservice eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten erhalten. Hier unterscheidet man zwischen der einfachen und der erweiterten Meldebescheinigung. Sie haben auch die Möglichkeit diese Bescheinigungen online anzufordern und direkt per Giropay oder Kreditkarte zu bezahlen. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugeschickt. Hier unterscheidet man zwischen der einfachen und der erweiterten Meldebescheinigung.
Einfache Meldebescheinigung
Aus der einfachen Meldebescheinigung geht Ihr Name, Vorname, evtl. frühere Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre aktuellen Wohnaschrift/en (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung) hervor. Zur Onlinebeantragung geht es hier.
Erweiterte Meldebescheinigung
Auf Antrag können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- Gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, jeweils mit Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
Zur Onlinebeantragung geht es hier.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel)
Die Meldebescheinigungen können auch gegen Vorlage folgender Unterlagen von einer anderen Person für Sie beantragt werden
- Vollmacht
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Ausweisdokument des Antragstellers
Entstehen mir Kosten?
Die Meldebescheinigung wird gegen eine Gebühr von 9 Euro ausgestellt. Auf Wunsch können auch internationale Bescheinigungen ausgestellt werden. Eine Bescheinigung z.B. für gesetzliche Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Stiftung für Hochschulzulassung ist unter Vorlage eines Nachweises gebührenfrei.