Indirekteinleiter
Alle Haushalte, Industrie- und Gewerbebetriebe, die Abwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten, bezeichnet man als Indirekteinleiter. Denn das Abwasser gelangt erst nach der Reinigung in der kommunalen Kläranlage in die Gewässer, also auf indirektem Weg. Für die Einleiter aus Industrie- und Gewerbebetrieben hat die Stadt gesonderte Einleitungsbedingungen in ihrer Entwässerungssatzung festgeschrieben.
Grundsätzlich wird die Indirekteinleitergenehmigung durch den Rhein-Sieg-Kreis erteilt.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises - Gewerblicher Gewässerschutz
Welche Unterlagen benötige ich?
Die Zustimmung zur Einleitung ist als formloses Entwässerungsgesuch zu beantragen.
Das Entwässerungsgesuch besteht im Regelfall aus folgenden Planunterlagen:
- Amtlicher Lageplan (M. 1:250 oder 1:500)
- Gebäudegrundriss (M. 1:100)
- Gebäudeschnitt (M. 1:100)
- Beschreibung des Betriebs
- Beschreibung der Produktionszweige, bei denen Abwasser anfällt
- Beschreibung und Berechnung der Abwasserbehandlungsanlage
- sowie weitere Unterlagen im Einzelfall
Entstehen mir Kosten?
Für die Bearbeitung des Entwässerungsgesuchs und die Erteilung der Zustimmung über die Entwässerung der Grundstücke wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der jeweiligen Gebühr können Sie der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke der Stadt Sankt Augustin entnehmen.