Anliegen

Beglaubigung

Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften

können grundsätzlich im Bürgerservice vorgenommen werden.

Dokumente
Wenn Sie eine Beglaubigung eines bestimmten Dokuments (beispielsweise von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen usw.) benötigen, können Sie dies gegen Vorlage des Originals im Bürgerservice vornehmen lassen. Der Bürgerservice ist jedoch nur befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift der Vorlage bei einer Behörde dient. Die Originale müssen uneingeschränkt beweiskräftig sein. Dies bedeutet, dass keinerlei Änderungen vorgenommen worden sein dürfen.

Die zu beglaubigenden Unterlagen müssen in lateinischer Schrift sein (Buchstaben des deutschen Alphabets). Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher, zu beglaubigen.

Unterschriften
Auch Unterschriften können Sie beim Bürgerservice beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Dies gilt allerdings nicht für eine Unterschrift ohne einen dazugehörigen Text.

 

Ausnahmen

  • Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.). Hier ist das Standesamt zuständig.
  • Öffentliche Beglaubigungen und eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur von einem Notar vorgenommen werden.
  • Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten

Welche Unterlagen benötige ich?
Original des Dokuments

Entstehen mir Kosten?
Die Gebühr beträgt 2,90 Euro pro DIN A4 Seite.

 

Stichworte

Kontaktinformation

Ansprechpartner
Zip/Post Code
Bürgerservice