Anliegen

Bauakteneinsicht

Bei Änderung vorhandener Wohngebäude, deren Verkauf und bei ähnlichen Vorhaben, kann Einsicht in die archivierte Altakte der Bauaufsicht notwendig sein, wenn dem Eigentümer keine Unterlagen vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Grundbuchauszug zum Eigentum
ggf. Vollmacht des Eigentümers, wenn dieser nicht selbst die Akte einsieht

 

Entstehen mir Kosten?

Die Mindestgebühr beträgt zur Zeit 71,00 Euro und wird nach Zeit und Aufwand berechnet.
Weitere Informationen

Die Akteneinsicht ist nur nach Terminvergabe möglich

 

Kontakt:
Tel.: 02241/243-280 oder -279
E-Mail: bauakteneinsicht@sankt-augustin.de

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