Änderung des KFZ-Scheins
Wenn sich Änderungen Ihrer Meldedaten ergeben, müssen diese auch in Ihren KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden. Dies können beispielsweise Änderungen der Anschrift bei Umzügen oder Namensänderungen nach Eheschließung sein.
Änderungen werden direkt bei der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises vorgenommen. Sofern ein Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises erfolgt, können die notwendigen Änderungen auch im Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin vorgenommen werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Einzelfirmen: die Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und den Originalpersonalausweis des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen: den Auszug aus dem Vereinsregister
- Wenn die Änderung durch Dritte erledigt wird, zusätzlich zu den o. a. Angaben eine Vollmacht und den Personalausweis/den Pass der bevollmächtigten Person.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühren betragen 10,80 Euro.
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