Anliegen

Abwasser – Einleitungsgenehmigung

Die Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen (Schmutz-, Misch-, oder Regenwasserkanal) bedarf einer Einleitungsgenehmigung. Diese kann beim Amt für Technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder beim Fachbereich Tiefbau der Stadt Sankt Augustin beantragt werden.

Von der Einleitungsgenehmigungspflicht freigestellt ist die Einleitung von häuslichem Abwasser.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises

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A. Jokisch