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Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Zum 01.08.2024 tritt § 4 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (kurz: Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) in Kraft. Ab diesem Datum kann die gewünschte Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt mündlich oder schriftlich angemeldet werden.

Die Anmeldung per Mail ist nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zulässig. Für mündliche Anmeldungen sind eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.

Termine und weitere Auskünfte erteilt das Standesamt unter der Rufnummer 02241 243-310.