Reisepass

Ab sofort auch in Sankt Augustin: Nur noch digitale Passbilder für die Beantragung von Ausweisen zugelassen

Seit dem 1. Mai 2025 können aufgrund einer Gesetzesänderung herkömmliche Passbilder auf Papier für die Beantragung von Ausweisen nicht mehr genutzt werden. Hintergrund dieser Änderung ist die Verbesserung der Bildqualität und die Verhinderung von Manipulationen, sogenanntes Morphing. Es ist ab diesem Zeitpunkt zwingend ein digitales Passbild für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten notwendig.

Die Übergangsfrist bis 31.07.2025 gilt nur solange, wie eine Erstellung eines digitalen Fotos in der Behörde faktisch unmöglich ist. Seit Anfang Mai sind die Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei im Bürgerservice einsatzbereit, sodass diese Regelung in Sankt Augustin nicht angewandt werden darf.

Digitale Passbilder können nur bei zertifizierten Anbietern oder vor Ort im Bürgerservice erstellt werden. Nach der Aufnahme bei einem zertifizierten Anbieter erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Data-Matrix-Code, der bei der Beantragung der Ausweisdokumente im Bürgerservice vorgelegt werden muss. So kann über eine verschlüsselte Anbindung an die jeweilige Cloud das Passbild abgerufen werden. Die über diese Anbieter erstellten Passbilder können deutschlandweit mehrfach innerhalb von sechs Monaten für Ausweisdokumente genutzt werden. Alternativ können wie bisher gewohnt die digitalen Passbilder auch direkt im Bürgerservice vor Ort gefertigt werden. Hierfür fällt pro Passbild eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro an.