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Rathaus und Politik
Am Sonntag, 9. Juni 2024, wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.
Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung in der Europäischen Union (EU). Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählenden in allen Mitgliedsstaaten gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.
Alle fünf Jahre werden die Europa-Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede wahlberechtigte Person verfügt dabei über eine Stimme, mit der sie einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Deutschland wählt 96 Abgeordnete.
Weitere Informationen zur Europawahl, zur Wahlberechtigung, Briefwahl usw. finden Sie im Serviceportal.
Die Ergebnisse der letzten Bundestags-, Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen finden Sie hier.