Kirschblüte in Menden

... Ihre familienfreundliche Stadt

Familie und Soziales

Mitmachen

  • Demokratie fördern: Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen, Mitbestimmung
  • Vielfalt gestalten: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierungen, Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt
  • Extremismus vorbeugen: demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen verhindern, Radikalisierung frühzeitig unterbrechen
Füße und Hände einer Menschengruppe

Ihr Projekt setzt sich für unsere „8samen“ Ziele ein?

Mit wenigen Schritten zur Förderung – so geht es:

  • Erzieher, Lehrer und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zu sensibilisieren.
  • Kindern und Jugendlichen eine starke Stimme zu geben und aktiv mit einzubinden.
  • Einzelmaßnahmen, Aktionen und Projekte als sichtbares Zeichen für mehr Demokratie zu fördern.
  • Betroffene und Präventionsexperten miteinander zu vernetzen, damit präventiv demokratiefeindliche Tendenzen verhindert werden können.
  • Sachliche und fundierte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

 

Dann sind Sie hier genau richtig!

 

Das Projekt „8sam!“ der Stadt Sankt Augustin fördert seit 2018 Maßnahmen und Angebote zu genau diesen Themen.

1. Beratung: Die Projektmitarbeitenden der Stabsstelle Integration und Sozialplanung der Stadt Sankt Augustin beraten Sie gerne und klären Fragen, z. B. zu förderfähigen Ausgaben.
2. Antragstellung: Übersenden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit Ihrer Projektidee und Finanzierungsplan.
3. Entscheidung über die Förderung:
a) Votierung im Begleitausschuss: Projektanträge mit einer Fördersumme über 500 Euro werden in der jeweils nächsten Sitzung des Begleitausschusses – unseres lokalen Expertinnen- und Expertengremiums – von Ihnen vorgestellt und anschließend votiert. Mehr zum Begleitausschuss erfahren Sie hier. Sitzungen finden quartalsmäßig statt.
b) Projekte unter 500 Euro Fördersumme werden fortlaufend direkt vom Projektteam der Stabsstelle Integration und Sozialplanung geprüft und genehmigt.
4. Zuwendungsbescheid: Sie haben es geschafft! Mit dem schriftlichen Zuwendungsbescheid für Ihr Projekt können Sie starten!

 

Nach Umsetzung des Projekts reichen Sie uns bitte einen zahlenmäßigen Nachweis (alle Belege und eine Belegliste) und einen inhaltlichen Nachweis (Sachbericht) ein. Die Formulare dazu finden Sie hier.