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Bürgerinformationsveranstaltung zum Grünen C am 24.05.2012

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Straßensperrung: Richthofenstraße

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Bundesfreiwilligendienststellen zu besetzen

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Kindereinträge im
Reisepass der Eltern

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Bildungs- und Teilhabepaket  

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Lehrkraft für das Fach Violine

Genehmigung von Baustellen (Arbeitsstellen im Straßenraum)

Hierbei wird unterschieden zwischen Großbaustellen und kleineren Baustellen.

Im Rahmen der Einrichtung von Baustellen sind Verkehrszeichenpläne von Tiefbauunternehmen, Fachfirmen, Bauträgern etc. zu überprüfen. Anschließend erfolgt die Festlegung und Genehmigung der Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum.

Nach § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Dazu sind Verkehrszeichenpläne für jede Baumaßnahme der Verkehrsbehörde vorzulegen, ohne die eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.

Häufig werden auch Fachfirmen mit der Erstellung von Verkehrszeichenplänen beauftragt. Komplexere bzw. große Baustellen werden in der Regel erst in Abstimmung mit der Polizei, der Feuerwehr, Nahverkehrsunternehmen und anderen Stellen genehmigt. Hierfür kann auch ein Ortstermin erforderlich sein.

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:

Gebühren:
Je nach Art und Dauer der Maßnahme belaufen sich die Gebühren zwischen 30,00 EUR und 270,00 EUR.

Ansprechpartnerin für weitere Rückfragen:
Frau Luhmer
Zimmer N 5
Nebengebäude
Tel.: 02241/243-313
Fax: 02241/243-77313
E-Mail: raintje.luhmer@sankt-augustin.de