Auskunft aus der Gewerbemeldekartei

Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunftserteilung mitgeteilt worden ist. Insbesondere die Auskunft der Privatadresse ist häufig überholt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden.

Notwendige Unterlagen/Angaben:

Für eine Auskunft aus der Gewerbemeldekartei wird ein formloser schriftlicher Antrag benötigt, der ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Gewerbeauskunft begründet (z.B. Vollstreckungstitel, Schuldtitel). Die Anfrage muss zudem die Ihnen bekannten Angaben über Name, Firmierung und Adresse des Gewerbetreibenden enthalten sowie Ihren Namen und Adresse mit Unterschrift. Die Auskunft wird Ihnen nur schriftlich erteilt. Eine mündliche Auskunft ist nicht zulässig!

Bearbeitungsgebühren:

Auskünfte aus den Gewerbeunterlagen:   20,00 EUR
Auskünfte, bei denen örtliche Ermittlungen erforderlich sind:  35,00 EUR
Die Verwaltungsgebühr ist dem Auskunftsersuchen mittels Verrechnungsscheck beizufügen.
Die Verwaltungsgebühr wird auch dann erhoben, wenn kein Eintrag in der Gewerbekartei festgestellt werden kann.

Ansprechpartner:
Herr Brambach
Zimmer N 3
Tel.: 02241/243-314
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de

Herr Geilhausen
Zimmer N 2
Tel.: 02241/243-285
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de