Gewerbean-, ab- und -ummeldungen

1. Gewerbeanmeldung
Jeder Gewerbetreibende muss sein Gewerbe gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit dem Gewerbeamt anzeigen (Gewerbeanmeldung nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).

Unter Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung versteht man jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens und der freien Berufe (Achtung: der Begriff eines Freiberuflers im Steuerrecht ist nicht identisch mit dem Begriff der freien Berufe im Gewerberecht- hier ist im Zweifel immer Rücksprache mit dem Gewerbeamt zu halten!)

Notwendige Unterlagen/Angaben:

Bearbeitungsgebühr:
20,00 Euro

Nähere Informationen erhalten Sie bei
Herrn Brambach
Zimmer N 3
Tel.: 02241/243-314
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de

Herr Geilhausen
Zimmer N 2
Tel.: 02241/243-285
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de

2. Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung muss erfolgen, wenn ein Gewerbebetrieb, die Zweigniederlassung oder die Zweigstelle eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umzieht. Auch bei einem Wechsel bzw. einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Hinweis: Anzuzeigen sind auch: Namensänderungen bzw. Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen in den Privatanschriften.

Die Gewerbeummeldung muss gleichzeitig mit der Änderung des Gewerbes erfolgen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).

Bearbeitungsgebühr:
20,00 EUR

Nähere Informationen erhalten Sie bei
Herrn Brambach
Zimmer N 3
Tel.: 02241/243-314
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de

3. Gewerbeabmeldung
Sobald der Betrieb aufgegeben wird, hierzu zählt auch die Verlegung in ein anderes Stadtgebiet, ist das Gewerbe gleichzeitig abzumelden (§ 14 Abs. 3 Gewerbeordnung).

Notwendige Unterlagen/Angaben:
Die Gewerbeabmeldung kann schriftlich formlos oder persönlich beim Gewerbeamt vorgenommen werden. Für die persönliche Abmeldung ist lediglich die Vorlage des Personalausweises notwendig.

Die schriftliche Gewerbeabmeldung sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Gewerbebetriebes sowie des
  Gewerbetreibenden
- genaues Datum der Geschäftsaufgabe
- bei Verlegung in ein anderes Stadtgebiet Anschrift der zukünftigen
  Betriebsstätte
- ggfl.s Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, der den Betrieb
  übernimmt
- eigenhändige Unterschrift

Hinweis:  Die Abmeldung des Gewerbes beim zuständigen Finanzamt wird nicht an das Gewerbeamt weiter geleitet. Die Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt ist daher zwingend erforderlich.

Bearbeitungsgebühr:
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Nähere Informationen erhalten Sie bei
Herrn Brambach
Zimmer N 3
Tel.: 02241/243-314
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de

Herr Geilhausen
Zimmer N 2
Tel.: 02241/243-285
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de

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