Wer gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (seines stehenden Gewerbes) oder ohne eine solche zu haben Waren selbständig oder unselbständig feilbietet, sowie Leistungen anbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, betreibt ein Reisegewerbe. Für die Tätigkeiten im Reisegewerbe bedarf es einer Erlaubnis, die in Form einer Reisegewerbekarte erteilt wird. Rechtsgrundlage sind die §§ 55 ff der Gewerbeordnung.
Für die Beantragung dieser Reisegewerbekarte ist die Wohnortgemeinde (erster Wohnsitz) zuständig. Für die Antragstellung benötigen sie folgende Unterlagen:
Die Reisegewerbekarte wird im Regelfall unbefristet ausgestellt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Verwaltungsgebühr (ist bar bei Erhalt der Reisegewerbekarte zu entrichten)
Unbefristete Reisegewerbekarte 300,00 EUR
Befristete Reisegewerbekarte 180,00 EUR
Aufgrund der umfassenden Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!!!
Sofern eine Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit oder eine Adressänderung stattfindet, ist dies durch die zuständige Ordnungsbehörde in der Reisegewerbekarte entsprechend zu ändern. Bitte lassen Sie die Änderungen persönlich vornehmen, in dem Sie mit der Reisegewerbekarte sowie Ihrem Personalausweis hier vorsprechen.
Sofern es sich um eine Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit handelt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben. Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei, aber zwingend erforderlich!
Sollten Sie das Reisegewerbe nicht mehr ausüben, können Sie das Reisegewerbe gebührenfrei abmelden. Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Reisegewerbekarte der zuständigen Ordnungsbehörde nach erfolgter Gewerbeabmeldung abgeben.
Ansprechpartner:
Herr Brambach
Zimmer N 3
Tel.: 02241/243-285
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de
Herr Geilhausen
Zimmer N 2
Tel.: 02241/243-285
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de