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Karnevalsumzüge 2012

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Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

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Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

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Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

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Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

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Bildungs- und Teilhabepaket

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Lehrkraft für das Fach Violine

Unterhaltsvorschussleistungen

Beschreibung:

Öffentliche Leistungen für Alleinerziehende, die vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten.

Anspruchsvoraussetzungen:

Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:

Höchstbewilligungszeitraum 72 Monate insgesamt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eingestellt wird auch bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen, z.B. bei Neuheirat des alleinerziehenden Elternteils, Wegzug etc.

Rechtsgrundlage:

Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)

Bearbeitungsdauer:

Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Bewilligungsdauer ca. 8 Wochen

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule/Unterhaltsvorschuss. Bitte klicken Sie hier.