Beschreibung:
Mütter und Väter, in deren Obhut sich das Kind/die Kinder befinden, können eine Beistandschaft beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule einrichten. Die Beistandschaft umfasst folgende Bereiche:
Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch vor Geburt des Kindes möglich.
Auch nicht miteinander verheiratete Eltern können gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben. Vater und Mutter müssen hierzu gemeinsam eine sogenannte "Sorgeerklärung" beurkunden lassen. Dies ist ebenfalls vor Geburt des Kindes möglich.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Für die Neueinrichtung einer Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:
Rechtsgrundlage:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1626 ff./§§ 1712 ff.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)