Überhängende Äste und Sträucher

Beschreibung:

Nach den gültigen Rechtsvorschriften dürfen von Privatgrundstücken keine Äste, Sträucher oder sonstige Dinge in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder hineinwachsen. Betroffen sind Gehwege und Straßen. Je nach Verkehrslage sind in Kreuzungsbereichen Sichtdreiecke freizuschneiden sowie das Lichtraumprofil von Gehwegen und Straßen zu beachten und die Notwendigkeit, dass Straßenlaternen und Straßenbenennungsschilder sowie Verkehrszeichen freizuhalten sind.

Sollte Ihnen z.B. in der Nachbarschaft oder bei Spaziergängen überhängende Äste, Sträucher oder sonstige Dinge auf Gehwegen oder Straßen auffallen, bittet der Fachbereich Ordnung um schriftliche oder telefonische Sachverhaltsdarstellung.