Beschreibung:
Der Standesbeamte darf Urkunden nur ausstellen, wenn er das betreffende Geburtenbuch, Sterbebuch, Heiratsbuch (für Eheschließungen vor 1958) oder Familienbuch tatsächlich führt. Der Personenstandsfall muss beim Standesamt Menden (Rheinland) oder beim Standesamt Sankt Augustin tatsächlich beurkundet worden sein. Nicht der Wohnort zählt.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Bearbeitungsdauer:
Die Urkunden werden sofort ausgestellt.
Bearbeitungsgebühr:
Personenstandsurkunden aus dem Geburten-, Sterbe- oder Heiratsbuch je 10,00 Euro
Personenstandsurkunden aus dem Familienbuch 10,00 Euro
Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Ordnung/Standesamt. Bitte klicken Sie hier.