Karnevalsumzüge 2012

---------------------------------------

Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

---------------------------------------

Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

---------------------------------------

Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

---------------------------------------

Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

---------------------------------------

Bildungs- und Teilhabepaket

---------------------------------------

Lehrkraft für das Fach Violine

Erteilung von Personenstandsurkunden aus dem Geburten-, Sterbe-, Heirats- oder Familienbuch

Beschreibung:

Der Standesbeamte darf Urkunden nur ausstellen, wenn er das betreffende Geburtenbuch, Sterbebuch, Heiratsbuch (für Eheschließungen vor 1958) oder Familienbuch tatsächlich führt. Der Personenstandsfall muss beim Standesamt Menden (Rheinland) oder beim Standesamt Sankt Augustin tatsächlich beurkundet worden sein. Nicht der Wohnort zählt.

Notwendige Unterlagen/Angaben:

Bearbeitungsdauer:

Die Urkunden werden sofort ausgestellt.

Bearbeitungsgebühr:

Personenstandsurkunden aus dem Geburten-, Sterbe- oder Heiratsbuch je 10,00 Euro
Personenstandsurkunden aus dem Familienbuch 10,00 Euro

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Ordnung/Standesamt. Bitte klicken Sie hier.