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Beurkundung von Geburten

Beschreibung:

Eine Geburt wird dort beurkundet, wo das Kind tatsächlich geboren wurde, nicht am Wohnsitz der Eltern.

Notwendige Unterlagen/Angaben:

Anzeigefrist:

Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Rechtsgrundlage:

Personenstandsgesetz

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Ordnung/Standesamt. Bitte klicken Sie hier.