Beschreibung:
Eine Geburt wird dort beurkundet, wo das Kind tatsächlich geboren wurde, nicht am Wohnsitz der Eltern.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Anzeigefrist:
Die Geburt ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Rechtsgrundlage:
Personenstandsgesetz
Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Ordnung/Standesamt. Bitte klicken Sie hier.