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Karnevalsumzüge 2012

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Sondernutzung an öffentlichem Straßenraum

A) Straßenfest, Polterabend, Informationsstände, Container .....
B) Sportveranstaltungen
C) Karnevals- und Schützenumzüge

A) Wer öffentliche Straßen, Wege oder Plätze zu anderen Zwecken als dem "Begehen oder Befahren" nutzen möchte, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungen sind z.B. Straßenfeste, Polterabende, Informationsstände, Plakatierungen, Verkaufsauslagen, das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Verteilen von Handzetteln, Aufstellen eines Containers und vieles mehr. Die Sondernutzungserlaubnis richtet sich nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.

Grundsätzlich ist eine Abwägung des öffentlichen Interesses mit der von Ihnen geplanten Veranstaltung vorzunehmen. Insbesondere sind Erlaubnisse nur bis 22.00 Uhr möglich, da ab 22.00 Uhr die Nachtruhe zu beachten ist.

Benötigte Unterlagen:
Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Er sollte mindestens 2 Wochen vor der geplanten Sondernutzung beim Fachbereich Ordnung eingereicht werden und Angaben über den Standort, Größenangaben der Warenauslagen, Angaben über Werbemaßnahmen sowie ggfls. Skizzen, Lagepläne, Kopien von Fahrzeugen oder Reisegewerbekarten enthalten. Bitte beachten Sie, dass für manche Sondernutzungen rund um eine Baustelle, wie z. B. das Aufstellen eines Krans oder eines Gerüstes der hiesige Bauhof zuständig ist.

Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Nutzungsort, der Nutzungsdauer und Art der Sondernutzung, so dass Gebühren unterschiedlicher Höhe zu entrichten sind. Bestimmte Sondernutzungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts oder kirchlichen Zwecken diesen, sind gebührenfrei. Wird eine Sondernutzung ohne Erlaubnis betrieben, kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die nachträgliche Erhebung der Gebühren auf Sie zu.

B) Wenn Sie planen, auf öffentlicher Fläche eine Lauf-/Radsport- oder Motorsportveranstaltung durchzuführen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Bitte stellen Sie bis einen Monat vor der Veranstaltung einen formlosen, schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben: Datum, Uhrzeit, Start- und Zielort sowie Streckenführung. Bitte legen Sie dem Antrag den erforderlichen Nachweis über die Veranstalterhaftpflichtversicherung bei:

Erforderliche Mindestversicherungssummen:
Laufsport: 75.000,00 EUR bis 250.000,00 EUR je nach Veranstaltung
Motorsport: 1.000.000,00 EUR
Radsport: 250.000,00 EUR für Personenschäden, 50.000,00 EUR für Sachschäden, 5.000,00 EUR Vermögensschäden 

C) Karnevals- und Schützenumzüge
Um Ihnen die Planung und Organisation von Karnevals- und Schützenumzügen zu vereinfachen, erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen zur Antragsstellung:

Der Karnevals-/ Schützenumzug ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Umzug formlos schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss Datum, Uhrzeiten sowie eine genaue Beschreibung des Zugweges enthalten. Spätestens 2 Wochen vor Zugbeginn sind folgende Angaben und Nachweise nachzureichen:

Was ist sonst noch zu beachten?
- für die Gestellung von Ordnern hat der Veranstalter zu sorgen
- Kurzzeitkennzeichen für nicht zugelassene Fahrzeuge
- Max. 6 km/h- Zuggeschwindigkeit ist einzuhalten
- KFZ-Haftpflicht und Tierhaftpflichtversicherung

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter beim Fachbereich Ordnung.

Ansprechpartner:
Herr Zentner
Zimmer N 8
Nebengeäude
Tel.: 02241/243-341
Fax: 02241/243-77341
E-Mail: michael.zentner@sankt-augustin.de