Impressum | Kontakt
Logo von sankt-augustin.de
Startseite > Stadtverwaltung > Verwaltungsaufbau > Dezernat III > Fachbereich Ordnung > Straßenverkehr > Verwarn-/Bußgeld im ruhenden Straßenverkehr

Karnevalsumzüge 2012

---------------------------------------

Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

---------------------------------------

Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

---------------------------------------

Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

---------------------------------------

Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

---------------------------------------

Bildungs- und Teilhabepaket

---------------------------------------

Lehrkraft für das Fach Violine

Verwarn-/ Bußgeld im ruhenden Straßenverkehr ("Knöllchen" )

Wenn Sie durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Fachbereichs Ordnung bei falschem Parken oder Halten "erwischt" worden sind, ist dies zwar aus Ihrer Sicht ärgerlich, aber bitte bedenken Sie, dass es auch für die Mitmenschen ärgerlich oder sogar gefährlich ist, wenn Fahrzeuge falsch abgestellt werden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Fahrzeuge in Rettungswegen der Feuerwehr oder unzulässig auf Behindertenparkplätzen, Gehwegen oder Halteverbotstrecken abgestellt werden; hier ist doch sicherlich auch aus Ihrer Sicht ein Einschreiten der Verkehrsüberwachung dringend erforderlich?! Kleinere Verstöße wie z.B. Parken im Parkverbot oder ohne Parkscheibe müssen ebenso durch die Verkehrsüberwachung geahndet werden.

In der Regel hängt bei Feststellung eines Verkehrsverstoßes eine gelbe Karte an Ihrer Windschutzscheibe. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung allein aufgrund dieser Karte keine Auskünfte bezüglich des Verstoßes erteilen können. Warten Sie bitte bis zur schriftlichen Anhörung, dem sogenannten "Knöllchen", dort sind alle Angaben bezüglich des Verkehrsverstoßes beschrieben und eine Aktenzeichen benannt. Das Anhörschreiben stellt gleichzeitig eine Verwarnung mit Verwarngeld dar. Wenn Sie mit der Verwarnung einverstanden sind, zahlen Sie bitte den an gegeben Betrag innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens auf das angegebene Konto der Stadtkasse unter Angabe des Aktenzeichens auf dem beigefügten Überweisungsträger. Sollten Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sein, können Sie den Anhörbogen nutzen, um sich innerhalb einer Woche zu der Beschuldigung zu äußern. Auf Grundlage Ihrer Angaben wird dann entschieden, ob das Verfahren weiter betrieben oder eingestellt wird. Mit der Ablehnung Ihrer Argumente erhalten Sie erneut die Gelegenheit, den Verwarngeldbetrag zu bezahlen. Über eine Einstellung erhalten Sie einen gesonderten Hinweis.

Wenn innerhalb einer Woche weder eine Zahlung noch eine Stellungnahme eingehen, wird das Verwarn- in ein Bußgeldverfahren übergeleitet. Das Bußgeld zuzüglich Gebühren und Auslagen werden in einem schriftlichen Bescheid festgesetzt, gegen den Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen können. Bitte beachten Sie, dass telefonische oder mündliche Einsprüche nicht berücksichtigt werden können und dass für die Fristwahrung  der Zugang des Einspruchs bei der Stadt Sankt Augustin maßgeblich ist. Geben Sie bitte immer die Verfahrensnummer im Schriftverkehr an, da ansonsten eine Zuordnung nicht möglich ist! Sofern der Fachbereich Ordnung Ihrem Einspruch nicht abhelfen kann, entscheidet das Amtsgericht Siegburg in Ihrer Angelegenheit.

Ansprechpartner:

Verwarngeld:
Herr Zentner
Tel.: 02241/243-341
E-Mail: michael.zentner@sankt-augustin.de

Bußgeld:
Frau Luhmer
Tel.: 02241/243-313
E-Mail: raintje.luhmer@sankt-augustin.de