Karnevalsumzüge 2012

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Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

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Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

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Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

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Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

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Bildungs- und Teilhabepaket

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Lehrkraft für das Fach Violine

Beglaubigungen von Dokumenten

Beschreibung:
Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen können vom Bürgerservice vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift etc. zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Originale müssen uneingeschränkt beweiskräftig sein, d.h. es dürfen keinerlei Änderungen vorgenommen worden sein.

Ausgenommen hiervon sind solche Abschriften etc., deren Beglaubigung durch Rechtsvorschriften an­deren Behörden vorbehalten ist.

Dies ist insbesondere der Fall bei deutschen Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts-, Hei­rats- oder Sterbeurkunden. Hier liegt die Zuständigkeit bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat. 

Notwendige Unterlagen/Angaben:
Original, Kopie/Abschrift

Bearbeitungsdauer:
Die Beglaubigung kann direkt vorgenommen werden.

Bearbeitungsgebühr:
Die Gebühr beträgt pro DIN A4 Seite 2,90 €.

Eine Gebührenbefreiung ist möglich in folgenden Fällen:

Rechtsgrundlagen:
§ 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW vom 21.12.1976 (GV NRW S. 438) in der zurzeit gültigen Fassung.

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sankt Augustin vom 01.11.1994 in der zurzeit gültigen Fassung.

§ 61 a Personenstandsgesetz in der zurzeit gültligen Fassung.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Bürgerservice. Bitte klicken Sie hier