Beschreibung:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde.
Hat die meldepflichtige Person in der Bundesrepublik mehrere Wohnungen, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, und zwar diejenige, die überwiegend genutzt wird. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung neben der Hauptwohnung (Wohnungen im Ausland sind nicht relevant).
Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn die meldepflichtige Person aus einer Wohnung auszieht ohne eine neue Wohnung in der Bundesrepublik zu beziehen.
Das liegt vor
Die Pflicht zur An- und Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnug bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Vordruck: Anmeldung
Das Formular ist zur weiteren Verwendung auszudrucken!
Für die Anmeldung (von außerhalb und innerhalb der Gemeinde)
Vordruck: Abmeldung (hier herunterladen)
Für die Abmeldung (Wegzug ins Ausland und Aufgabe einer von mehreren Wohnungen im Inland)
Vordruck: Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung (hier herunterladen)
Für die Umwandlung der Hautpwohnung in eine Nebenwohnung oder umgekehrt
Rechtsgrundlagen:
§§ 13 ff. des Meldegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.07.1982 (GV.NW. S. 474) und §§ 11 ff. Melderechtsrahmengesetz (MRRG) vom 19. April 2002 (BGBL. I. S. S. 1342) in der jeweils geltenden Fassung.
Bearbeitungsdauer:
Die An- oder Abmeldung wird sofort von der Sachbearbeiterin verarbeitet und eine Bestätigung darüber ausgehändigt.
Bearbeitungsgebühr:
Die An- oder Abmeldung ist gebührenfrei. Formulare werden kostenlos ausgehändigt, sind über das Internet auszudrucken oder im Bürgerservice erhältlich.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Bürgerservice. Bitte klicken Sie hier