Beschreibung:
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Auskünfte hierüber werden vom Bundesamt für Justiz auf Antrag erteilt. Auskunft kann jeder Gewerbetreibende über seinen eigenen Gewerbebetrieb beantragen. Handelt es sich um eine juristische Person oder Personengesellschaft, ist der Antrag beim Ordnungsamt der Gemeinde zu stellen, wo der Gewerbebetrieb gemeldet ist (Fachbereich Ordnung, Markt 1). Der Antrag auf Auskunft über natürliche Personen, auch wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, ist beim Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde zu stellen. Bei Einwohnerinnen und Einwohnern aus Sankt Augustin ist der Bürgerservice , Markt 71, zuständig.
Antragstellung:
Der Antrag kann formlos schriftlich durch den Geschäftsführer gestellt werden. Hierbei ist der Verwendungszweck für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anzugeben. Sofern die Auskunft unmittelbar für eine Behörde, z.B. im Rahmen eines Erlaubnisantrages benötigt wird, geben Sie bitte bei der Antragstellung den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift der Behörde an.
Bearbeitungsgebühr:
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Bitte als Verrechnungsscheck beifügen.
Beschreibung:
Im Gewerbezentralregister werden unter anderem Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Auskünfte über den betreffenden Inhalt des Registers werden auf Antrag vom Gewerbezentralregister Bonn erteilt. Handelt es sich um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, ist der Antrag beim Ordnungsamt der Gemeinde zu stellen, in der der Betrieb gemeldet ist.
Der Antrag auf Auskunft über natürliche Personen ist, auch wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, beim Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde zu stellen.
Bei Einwohnerinnen und Einwohnern aus Sankt Augustin, ist der Bürgerservice zuständig.
Antragstellung:
Der Antrag kann nur persönlich bzw. durch die gesetzliche Vertretung gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Wohnt die Antragsstellerin/ der Antragssteller außerhalb von Deutschland, ist der Antrag unmittelbar an das Bundesamt für Justiz -Gewerbezentralregister- Adenauerallee 99 103, 53113 Bonn zu senden.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Rechtsgrundlagen:
§ 150 der Gewerbeordnung vom 01. Januar 1987 (BGBl. I S. S. 425) in der zurzeit gültigen Fassung
Bearbeitungsdauer:
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet und dort bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Antragstellung ca. zwei Wochen.
Bearbeitungsgebühr: Die Gebühr beträgt 13,- Euro.
Ansprechpartner:
Herr Brambach
Tel.: 02241/243-314
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de
Herr Geilhausen
Zimmer N 2
Tel.: 02241/243-285
E-Mail: gewerbe@sankt-augustin.de