Beschreibung:
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Reisepass (ePass) mitzuführen. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Hinweis:
Ist kein Ausweisdokument (Kinderausweis/- reisepass, Personalausweis, Reisepass) vorhanden, sollte vorsorglich die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Bewilligungszeitraum:
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt in der Regel ein Jahr. Eine Verlängerung dieser Dokumente ist nicht möglich
Rechtsgrundlagen:
Passgesetz , Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes und Verordnung zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland in den jeweilig geltenden Fassungen.
Bearbeitungsdauer:
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt ca. vier Wochen.
Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein ePass innerhalb von 72 Stunden (nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei in Berlin; Expressverfahren) ausgestellt werden.
Der vorläufige maschinenlesbare Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Reisepass sofort benötigt wird und die Ausstellung des regulären ePass bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht möglich ist und das Expressverfahren ausgeschlossen ist.
Bearbeitungsgebühren (bei Beantragung in bar zu entrichten):
An Gebühren werden erhoben für die Ausstellung
1. eines Reisepasses 59,00
2. eines Reisepasses an Personen unter 24 Jahren 37,50
3. eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses 26,00
4. eines 48-Seiten-Reisepasses (für Vielreiser) 81,00
5. eines 48-Seiten-Reisepasses (für Vielreiser), an Personen unter 24 Jahre 59,50
Bei der Erstellung der Reisepässe im Expressverfahren werden an Gebühren erhoben für die Ausstellung
1. eines Reisepasses 91,00
2. eines Reisepasses an Personen unter 24 Jahren 69,50
3. eines 48-Seiten Reisepasses (für Vielreiser) 113,00
4. eines 48-Seiten Reisepasses (für Vielreiser) an Personen unter 24 Jahren 91,50
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