Karnevalsumzüge 2012

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Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

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Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

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Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

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Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

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Bildungs- und Teilhabepaket

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Lehrkraft für das Fach Violine

Übernahme von Bestattungskosten nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Beerdigungskosten

Beschreibung:

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Zur Kostentragung verpflichtet sind in der Regel die Unterhaltspflichtigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z.B. der Ehegatte, der Vater des nichtehelichen Kindes beim Tod der Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung) und der Erbe.

Notwendige Unterlagen/Angaben:

Der Antragsteller muss für alle Verpflichteten die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Sozialamt nachweisen. Hierzu gehören insbesondere

Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:

Die Bewilligung erfolgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen als einmalige Beihilfe.

Rechtsgrundlagen:

Bundessozialhilfegesetz, Sozialgesetzbuch Teile I und X

Bearbeitungsdauer:

Sofern die Verpflichteten nachgewiesen haben, dass sie zur Tragung der Bestattungskosten nicht in der Lage sind, erfolgt eine Entscheidung über den gestellten Antrag in der Regel innerhalb eines Monats.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Soziales und Wohnen/Fachdienst Sozialhilfe. Bitte klicken Sie hier.