Beschreibung:
Beabsichtigt die Bewilligungsbehörde einem Antrag zu entsprechen und kann die Baugenehmigung nicht rechtzeitig erteilt werden, ist die Bewilligung auch auf de Grundlage eines Vorprüfvermerks der Baugenehmigungsbehörde zulässig. Dieser Vorprüfvermerk erfolgt auf Antrag, wenn grundsätzliche Bedenken gegen das beabsichtigte Bauvorhaben nicht bestehen.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Dreifache Ausfertigungen der Bauvorlagen
Rechtsgrundlagen:
Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nicht mehr als eine Woche, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Bearbeitungsgebühr:
Die Bearbeitung ist gebührenfrei.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung/Bauaufsicht.
Bitte klicken Sie hier.