Beschreibung:
Die Teilung eines Grundstückes bedarf unter bestimmten Voraussetzungen zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Antrag auf Grundstücksteilung/Negativzeugnis
- Lageplan
- Teilungserklärung des Grundstückeigentümers
- ggf. Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
- ggf. Bauzeichnungen
- ggf. Angabe über den Zweck der Teilung
Alle Bauvorlagen sind fünffach einzureichen. Es ist der amtliche Vordruck zu verwenden.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:
Die Geltungsdauer der Teilungsgenehmigung ist unbefristet.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch und Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung)
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen ein und drei Monaten.
Bearbeitungsgebühr:
- Je gebildetes, bebautes Grundstück 50,00 – 250, 00 Euro
- Erteilung eines Zeugnisses (nach § 8 BauO NRW) 50,00 Euro
Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung/Bauaufsicht.
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