Beschreibung:
Die Bauaufsichtsbehörde führt bei genehmigungspflichtigen Vorhaben in der Regel eine Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus und eine weitere nach abschließender Fertigstellung durch.
Notwendige Unterlagen/Angaben:
Der Bauherr hat die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen jeweils eine Woche vorher anzuzeigen. Entsprechende Vordrucke sind (werden) der Baugenehmigung beigefügt. Die Anzeige kann auch formlos erfolgen.
Ob zu den Bauzustandsbesichtigungen weitere Unterlagen vorzulegen sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Entsprechende Erfordernisse ergeben sich entweder aus den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung oder den Vorschriften der Landesbauordnung.
Rechtsgrundlagen:
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) in der derzeit gültigen Fassung
Bearbeitungsdauer:
Termine für Bauzustandsbesichtigungen werden am besten telefonisch vereinbart und sind in aller Regel kurzfristig möglich.
Bearbeitungsgebühr:
Die Gebühr richtet sich nach Umfang und damit Dauer und Schwierigkeitsgrad. Diese ergeben sich aus den bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung/Bauaufsicht.
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