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Karnevalsumzüge 2012

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Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

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Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

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Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

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Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

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Bildungs- und Teilhabepaket

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Lehrkraft für das Fach Violine

Bauvoranfrage, Vorbescheid, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung

Beschreibung:

Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein Bescheid (planungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Vorbescheid) beantragt werden.

Notwendige Unterlagen/Angaben:

Soweit zur Beurteilung erforderlich:

Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Rechtsgrundlagen:

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) in der derzeit gültigen Fassung, Baugesetzbuch

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens sowie den einzelnen Fragestellungen abhängig. Die Bearbeitungszeit einer Bauvoranfrage für Wohnbauvorhaben beträgt in der Regel ca.  4 6 Wochen, wenn alle für die Beurteilung erforderlichen Bauvorlagen vorliegen.

Bearbeitungsgebühr:

Die Gebühr für die Entscheidung über die Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheides beträgt zwischen 50,00 und 500,00 Euro.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung/Bauaufsicht.
Bitte klicken Sie hier.