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Baugenehmigung, Bauantrag, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung

Beschreibung:

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie die anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Landesbauordnung nichts anderes bestimmt.

Notwendige Unterlagen/Angaben:

Die erforderlichen Formulare finden Sie hier.

Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wird. Das gleiche gilt, wenn die Bauausführung ein Jahr unterbrochen ist. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Rechtsgrundlagen:

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) in der derzeit gültigen Fassung

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.

Bearbeitungsgebühr:

Die Gebühr für die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung richtet sich nach dem Allgemeinen Gebührentarif des Gebührengesetzes NRW.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung/Bauaufsicht. Bitte klicken Sie hier.