Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Bürgerinnen und Bürger werden möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Hierzu erfolgt eine Veröffentlichung im Extra-Blatt. Die vollständigen Texte der Bekanntmachungen werden im Rathaus-Foyer und im
städtischen Internet unter "Amtliche Bekanntmachungen" veröffentlicht. Die Pläne werden im 2. Obergeschoss des Rathauses öffentlich ausgehängt, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich zu informieren bzw. das Planvorhaben mit den Mitrabeiterinnen und Mitarbeitern zu diskutieren. Dies kann auch in der Form einer Bürgerversammlung erfolgen, bei der das Planvorhaben erläutert wird.
Im Einzelfall kann auf eine frühezeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden, wenn
z.B. ein Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt oder ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben wird und die Grundzüge der Planung nur unwesentlich davon betroffen sind bzw. sich dies nicht oder nur unwesentlich auf das Planungs- und Nachbargebiet auswirkt oder die Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist.
Die Stadtplanung erstellt anschließend unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie den Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einen Plantentwurf.