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Karnevalsumzüge 2012

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Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

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Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

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Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

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Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

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Bildungs- und Teilhabepaket

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Lehrkraft für das Fach Violine

Bebauungsplan

In Bebauungsplänen wird z.B. die Art und das Maß der Bodennutzung für jedes einzelne Grundstück oder Parzelle festgeschrieben. Der mögliche Inhalt eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch bestimmt. Jeder Bebauungsplan enthält eine Begründung, in der die Festsetzungen des Planes erläutert werden. Der Plan und die Begründung können von jedermann eingesehen werden.

Der Bebauungsplan wird auf der Basis der Vorgaben des Flächennutzungsplanes entwickelt und stellt eine kommunale Satzung dar.

Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für Bauvorhaben verbindlich.

Es liegt im Ermessen der Stadt, ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Er soll aber aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 BauGB). In der Regel werden Bebauungspläne immer nur für Teilgebiete (Geltungsbereiche) aufgestellt. Für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne aufzustellen, ist die Stadt nicht verpflichtet.