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Karnevalsumzüge 2012

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Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

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Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

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Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

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Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

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Bildungs- und Teilhabepaket

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Lehrkraft für das Fach Violine

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan wird im Baugesetzbuch auch als "vorbereitender Bauleitplan" bezeichnet.

Er kennzeichnet die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt, da sich seine Aussagen auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung eines längeren Zeitraums (ca. 10 - 15 Jahre) beziehen. Er stellt in Grundzügen die geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar und umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar und macht keine parzellenscharfen Aussagen. 

Die Plandarstellungen werden in einem Bericht erläutert, der zu dem Flächennutzungsplan dazu gehört (Erläuterungsbericht).

Der Plan und der Bericht können von jedermann eingesehen werden.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Er verschafft auch kein Baurecht. Er stellt eine verwaltungsinterne Vorgabe für spätere Bebauungspläne und Planungen dar. Als mittelbare Vorgabe steuert er das Baugeschehen im Außenbereich.

Ansprechpartner:

Michael Weingart
Zimmer 202
Rathaus, Markt 1

Tel.:  02241/243-475
Fax: 02241/243-267
e-mail: michael.weingart@sankt-augustin.de