Immer wieder kommt es vor, dass Anwohner zur Säge greifen und Straßenbäume vor ihrem Grundstück beschneiden. Unfachgerechte Schnitte können jedoch zu einer weitreichenden Schädigung des Baumes bis hin zum Totalschaden führen. Abgesehen davon stellt jede nicht genehmigte Schnittmaßnahme an fremden Bäumen eine Sachbeschädigung dar, die zu Schadensersatzansprüchen führt. Die Stadt Sankt Augustin weist daher ausdrücklich darauf hin, dass nur ihre eigenen, hierfür ausgebildeten Mitarbeiter städtische Bäume beschneiden dürfen.
In einem aktuellen Fall kam einem Bürger aus Sankt Augustin der Griff zur Säge teuer zu stehen. Die Stadt hatte ihn auf der Grundlage eines Sachverständigen-Gutachtens zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 5.278,93 aufgefordert. Vor dem Landgericht Bonn verständigten sich die Parteien jetzt im Rahmen eines Vergleichs auf eine Zahlung von 5.000 . Diese Kosten werden sich jedoch für den sägefreudigen Verursacher durch Anwaltshonorare und Gerichtskosten auf annähernd 8.000 erhöhen.
Auskunft zu Themen wie Baumschutz oder überhängende Zweige erteilen Carolin Böhm vom Fachbereich Tiefbau, Tel. 02241/243-330 und Werner Hüls vom städtischen Bauhof, Tel. 02241/243-365.